Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 378/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Sicherungsverwahrung, Haschischkonsum, schwere Verfehlung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sicherungsverwahrung, Haschischkonsum, schwere Verfehlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Besitz und Konsum von Haschisch als schwere Verfehlung im Vollzug der Sicherungsverwahrung
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Strafvollstreckung und Vollzug
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 103 Abs. 2
Besitz und Konsum von Haschisch als schwere Verfehlung im Vollzug der Sicherungsverwahrung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online (Auszüge)
SVVollzG 80
Haschischkonsum, Sicherungsverwahrung, Verfehlung - wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Haschisch ist auch für Sicherungsverwahrte tabu
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Haschischkonsum im Vollzug der Sicherungsverwahrung als schwere Verfehlung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Haschisch ist auch für Sicherungsverwahrte tabu
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Besitz oder Konsum von Haschisch bei einem Sicherungsverwahrten kann mit Disziplinarmaßnahme geahndet werden - Haschischkonsum bei Strafgefangenen stellt grundsätzlich schwere Verfehlung im Sinne des Strafvollzugsgesetzes dar
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 20.02.2014 - 2 StVK 56/14
- LG Arnsberg, 04.06.2014 - 2 StVK 56/14
- OLG Hamm, 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 378/14
Papierfundstellen
- StV 2017, 331
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 21.04.1994 - 1 Vollz (Ws) 100/94
Disziplinarmaßnahmen gegen einen Strafgefangenen nach Haschischkonsum
Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 378/14
Es ist insbesondere hinreichend geklärt, dass Haschischkonsum bei einem Strafgefangenen grundsätzlich eine schwere Verfehlung im Sinne des § 103 Abs. 2 StVollzG darstellt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.04.1994 - 1 Vollz (Ws) 100/94 - juris).
- KG, 12.02.2019 - 5 Ws 4/19
Disziplinarmaßnahmen gegen Strafgefangene - Neuregelung durch Berliner …
Die entsprechende Regelung in § 86 Abs. 1 Nr. 8 des Musterentwurfs zum StVollzG sah vor, dass der Pflichtverstoß "wiederholt oder schwerwiegend" begangen worden sein muss, und knüpfte damit zumindest dem Wortlaut nach an § 103 Abs. 2 StVollzG an, der für die Verhängung von Arrest eine schwere Verfehlung (…dazu z. B. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 213/93 -, juris Rdnr. 19 f. [Konsum von "Angesetztem"]; OLG Hamm, Beschluss vom 23. September 2014 - III-1 Vollz [Ws] 378/14 -, juris Rdnr. 3 f. [Besitz von Haschisch];… OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 20. Januar 1998 - 3 Ws 846/97 [StVollz] -, juris Rdnr. 8 [unberechtigtes Verlassen der Anstalt], und 19. Dezember 1986 - 3 Ws 1106/86 [StVollz] -, juris = ZfStrVO 1987, 251 f, [Aufenthalt im Wohnraum eines Mitgefangenen entgegen ausdrücklicher Weisung]); Arloth/Krä, a. a. O., § 103 StVollzG Rdnr. 4 m. w. Nachw.) oder einen mehrfach wiederholten Pflichtverstoß voraussetzte.