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   OLG Hamm, 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 378/14   

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https://dejure.org/2014,31590
OLG Hamm, 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 378/14 (https://dejure.org/2014,31590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 378/14 (https://dejure.org/2014,31590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2014 - 1 Vollz (Ws) 378/14 (https://dejure.org/2014,31590)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Besitz und Konsum von Haschisch als schwere Verfehlung im Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafvollstreckung und Vollzug

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 103 Abs. 2
    Besitz und Konsum von Haschisch als schwere Verfehlung im Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online (Auszüge)

    SVVollzG 80
    Haschischkonsum, Sicherungsverwahrung, Verfehlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haschisch ist auch für Sicherungsverwahrte tabu

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haschischkonsum im Vollzug der Sicherungsverwahrung als schwere Verfehlung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Haschisch ist auch für Sicherungsverwahrte tabu

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Besitz oder Konsum von Haschisch bei einem Sicherungsverwahrten kann mit Disziplinarmaßnahme geahndet werden - Haschischkonsum bei Strafgefangenen stellt grundsätzlich schwere Verfehlung im Sinne des Strafvollzugsgesetzes dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 331
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 21.04.1994 - 1 Vollz (Ws) 100/94

    Disziplinarmaßnahmen gegen einen Strafgefangenen nach Haschischkonsum

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 378/14
    Es ist insbesondere hinreichend geklärt, dass Haschischkonsum bei einem Strafgefangenen grundsätzlich eine schwere Verfehlung im Sinne des § 103 Abs. 2 StVollzG darstellt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.04.1994 - 1 Vollz (Ws) 100/94 - juris).
  • KG, 12.02.2019 - 5 Ws 4/19

    Disziplinarmaßnahmen gegen Strafgefangene - Neuregelung durch Berliner

    Die entsprechende Regelung in § 86 Abs. 1 Nr. 8 des Musterentwurfs zum StVollzG sah vor, dass der Pflichtverstoß "wiederholt oder schwerwiegend" begangen worden sein muss, und knüpfte damit zumindest dem Wortlaut nach an § 103 Abs. 2 StVollzG an, der für die Verhängung von Arrest eine schwere Verfehlung (dazu z. B. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 213/93 -, juris Rdnr. 19 f. [Konsum von "Angesetztem"]; OLG Hamm, Beschluss vom 23. September 2014 - III-1 Vollz [Ws] 378/14 -, juris Rdnr. 3 f. [Besitz von Haschisch]; OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 20. Januar 1998 - 3 Ws 846/97 [StVollz] -, juris Rdnr. 8 [unberechtigtes Verlassen der Anstalt], und 19. Dezember 1986 - 3 Ws 1106/86 [StVollz] -, juris = ZfStrVO 1987, 251 f, [Aufenthalt im Wohnraum eines Mitgefangenen entgegen ausdrücklicher Weisung]); Arloth/Krä, a. a. O., § 103 StVollzG Rdnr. 4 m. w. Nachw.) oder einen mehrfach wiederholten Pflichtverstoß voraussetzte.
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